Umsetzung der Vorgaben aus Völkerrecht, EU-Recht, Grundgesetz in Einzelgesetzen und betriebliche DRS-Regelungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
Geschützte Rechtspositionen im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die sich aus internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben
Unternehmen müssen im Risikomanagement Maßnahmen ergreifen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den Lieferketten zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.
Das Unternehmen hat einen Menschrechtsbeauftragten zu benennen, der das Risikomanagement überwacht.
D.R.S.-Richtlinien:
zu Compliance (= rechtskonformes Verhalten in allen Geschäftstätigkeiten)
zum Datenschutz (= IT-Policy, Verpflichtungserklärungen)
zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
zur Einführung der vorgeschriebenen Meldeportale für das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
